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BFG: Keine Schätzungsbefugnis bei sachlicher Richtigkeit der Buchführung

AbgabenverfahrenJudikaturFranz AlthuberZSS 2021, 105 Heft 2 v. 21.7.2021

Deskriptoren: Schätzung; ordnungsgemäße Buchführung; Formfehler; Außenprüfung.

Normen: § 131 BAO, § 163 BAO, § 184 BAO

Eine Schätzungsbefugnis besteht nur dann, wenn die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht ermittelt oder berechnet werden können. Bloß formelle Unzulänglichkeiten, mögen sie auch gravierend sein, rechtfertigen keine Schätzung, wenn nicht auch gleichzeitig die sachliche Unrichtigkeit der Buchführung zweifelhaft ist.

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