Auch im abgelaufenen Quartal hat sich der Gesetzgeber überwiegend auf Corona-Maßnahmen fokussiert. Allerdings muss angemerkt werden, dass nicht zwangsläufig, wenn Corona draufsteht, auch ausschließlich „Corona“ inhaltlich zu finden ist. So etwa liegt dies beim COVID-19-Steuermaßnahmengesetz vor, das faktisch ein „gewöhnliches“ jährliches Abgabenänderungsgesetz darstellt, angereichert um punktuelle Verlängerungen von bestehenden Corona-Maßnahmen.