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Kammerumlage 1 – Eine Selbstberechnungsabgabe mit finanzstrafrechtlichen und abgabenverfahrensrechtlichen Besonderheiten

FinanzstrafrechtAufsatzMag. Mario Wegner , Valentin StrasserZSS 2020, 272 Heft 4 v. 5.12.2020

Kommt es zu einer Verkürzung von Kammerumlage 1 (KU 1), ergeben sich in der Beratungspraxis folgende finanzstrafrechtlichen und abgabenverfahrensrechtlichen Fragestellungen: Wurde ein Finanzvergehen verwirklicht? Welches Finanzvergehen wurde verwirklicht? Kann das Finanzvergehen noch saniert werden? Welcher Zeitraum muss saniert werden? Welche Besonderheiten gilt es bei der Kammerumlage 1 zu beachten? Mit folgendem Beitrag möchten wir auf diese und weitere Fragen eingehen.

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