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BFG: Begründung von Wiederaufnahmebescheiden – Bloßer Verweis auf Darstellung der steuerlichen Auswirkungen ist nicht ausreichend

AbgabenverfahrenJudikaturAlexander Stieglitz , Michael GleissZSS 2020, 269 Heft 4 v. 5.12.2020

Deskriptoren: Wiederaufnahme; Neuerungstatbestand; Begründung; Außenprüfungsbericht; Niederschrift.

Normen: § 93 BAO, § 201 BAO, § 303 BAO

Soll ein Verfahren aufgrund des Neuerungstatbestandes wiederaufgenommen werden, so hat das Finanzamt darzulegen, welche Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen sind. Wird dabei auf die Niederschrift der Schlussbesprechung oder den Außenprüfungsbericht verwiesen und finden sich dort keine entsprechenden Sachverhaltsumstände, so leidet der Bescheid an einem nicht behebbaren Begründungsmangel.

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