Deskriptoren: Rückzahlungsantrag; Entscheidungspflicht; Säumnisbeschwerde.
Normen: § 85a BAO, § 239 BAO, § 284 BAO
Anträge auf Rückzahlung von Guthaben unterliegen der Entscheidungspflicht. Wird dem Antrag nicht stattgegeben, so ist mit Bescheid über den Rückzahlungsantrag abzusprechen. Eine diesbezügliche Säumnis kann mit Säumnisbeschwerde geltend gemacht werden.