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Steuer(-straf-)rechtliche Behandlung krimineller Vermögenszuwächse

Schwerpunkt: Aktuelles zum Gerichtlichen FinanzstrafverfahrenAufsätzeMag. Rainer ObermannZSS 2020, 251 Heft 4 v. 5.12.2020

Die kriminalstrafrechtliche Verurteilung von Tätern wegen „klassischer“ Wirtschafts- und Korruptionsdelikte kann, sofern die Taten zu (vorübergehenden) Vermögenszuwächsen bei den Verurteilten geführt haben und Verjährung11Vgl § 31 FinStrG; dazu Poppenwimmer, Fortlaufhemmung gemäß § 31 Abs 4 lit b FinStrG im gerichtlichen Finanzstrafverfahren, ZSS 2020, 65; ferner Poppenwimmer/Mayerhöfer, Update Fortlaufhemmung, ZSS 2020, 248 sowie Stürzer, Die Tat, wegen der ein gerichtliches Finanzstrafverfahren geführt wird, ZSS 2020, 237. einer steuerstrafrechtlichen Verfolgung der Finanzvergehen nicht entgegensteht, ein in der Praxis häufig wenig beachtetes abgaben- und finanzstrafrechtliches „Nachspiel“ haben. Damit verbundenen materiellen steuer(-straf-)rechtlichen Aspekten widmet sich gegenständlicher Beitrag und nimmt dabei auch auf ausgewählte verfahrensrechtliche Besonderheiten Bezug.

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