In jüngerer Vergangenheit wurde medial über das Thema der überbezahlten Positionen in verschiedenen Organisationen berichtet. Die Palette der Vorwürfe reicht dabei von falschen Gehaltseinstufungen bis hin zu von Dienstgeber geduldeten Spesenabrechnungen, die nicht der betrieblichen Sphäre zuzuschreiben seien. Eine der Fragen, die sich dabei stellt ist, ob und wann damit ein finanzstrafrechtlich relevanter Sachverhalt verwirklicht ist und was getan werden kann, um dies, eventuell im Wege einer Selbstanzeige oder Offenlegung, zu sanieren.