Eine zu erbringende Abgabenleistung (dh eine Steuerschuld) wird idR dem Grunde und der Höhe nach durch einen abgabenrechtlichen finanzbehördlichen Bescheid festgesetzt. Die Frage, ob solche Bescheide für ein allfälliges gerichtliches (Finanz-)Strafverfahren Bindungswirkung entfalten, ist seit langem Gegenstand rechtlicher Kontroversen und wird im vorliegenden Beitrag eingehend beleuchtet.