Deskriptoren: Haftung; Schätzung; Außenprüfung; Pflichtverletzung; Verschulden.
Normen: § 9 BAO, § 80 BAO, § 184 BAO
Werden nachträgliche Abgabenkorrekturen im Zuge einer Außenprüfung vorgenommen, weil abverlangte Unterlagen nicht übergeben werden, so kann dies dem bereits ausgeschiedenen Vertreter nicht vorgeworfen werden.