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BFG: Keine Haftung bei nachträglicher Schätzung im Zuge einer Außenprüfung

AbgabenverfahrenJudikaturFranz AlthuberZSS 2020, 146 Heft 2 v. 5.6.2020

Deskriptoren: Haftung; Schätzung; Außenprüfung; Pflichtverletzung; Verschulden.

Normen: § 9 BAO, § 80 BAO, § 184 BAO

Werden nachträgliche Abgabenkorrekturen im Zuge einer Außenprüfung vorgenommen, weil abverlangte Unterlagen nicht übergeben werden, so kann dies dem bereits ausgeschiedenen Vertreter nicht vorgeworfen werden.

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