Mit § 241a BAO kennt die Bundesabgabenordnung erstmals ein Instrument, das es ermöglicht unrechtmäßig erfolgte Abgabenrückzahlungen mit Bescheid zurückzufordern. Die Finanzverwaltung hat diese Bestimmung in den letzten Monaten vor allem im Zusammenhang mit früheren Cum/Ex-Fällen vielfach angewendet. Diese Praxis soll zum Anlass genommen werden, einige Aspekte des § 241a BAO näher zu beleuchten und mögliche Grenzen der bescheidmäßigen Rückforderung früherer KESt-Erstattungen aufzeigen.