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Nicht abzugsfähige Aufwendungen im Finanzstrafrecht

Schwerpunkt: Empfängerbenennung und AbzugsverboteAufsätzeRainer ObermannZSS 2020, 129 Heft 2 v. 5.6.2020

Häufig stellen abgabenbehördliche Prüfungsorgane im Zuge von Außenprüfungen die mangelnde steuerliche Abzugsfähigkeit geltend gemachter Aufwendungen fest. Ob derartige Feststellungen auch finanzstrafrechtliche Folgen nach sich ziehen können, hängt im Wesentlichen von ihrer Qualität sowie ihrer abgabenrechtlichen Begründung ab.

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