vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kurz Informiert

Kurz InformiertStefan SchusterZSS 2020, 91 Heft 2 v. 5.6.2020

Die COVID-19-Gesetzgebung hat die letzten Wochen überschattet. Dabei wurden auch sowohl im materiellen Recht als auch im formellen Recht einige Änderungen umgesetzt. Aber Neuigkeiten gibt es nicht nur von dieser Seite.

COVID-19 I: Fristenändernde Maßnahmen im Rechtsmittelverfahren

Mit dem 2. COVID-19-Gesetz (BGBl I 2020/16) wurde ua § 323c BAO neu eingefügt. Bekanntlich hat diese gesetzliche Bestimmung zur Fristenunterbrechung bei laufenden Rechtsmittelverfahren geführt, die mit 1. Mai neu zu laufen begonnen haben (im Detail vgl Leitner, Legistische Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Abgabenverfahren, BFGjournal 03/2020, 103-109). Was jedoch weiterhin wirkt, ist die in Abs 5 normierte VO-Ermächtigung. Mittels dieser können weitere Ausnahmen zur Unterbrechung „[...] und weitere Bestimmungen [...]“ vorgesehen werden, sofern dies zur Verhütung und Verbreitung der Pandemie erforderlich ist. Des Weiteren können zu diesem Zweck für ordentliche Rechtsmittelverfahren Fristen verlängert oder verkürzt werden, sowie Rechtsnachteile, ausgelöst durch Frist- oder Terminversäumnisse, hintangehalten oder bereits eingetretene beseitigt werden. Die Ermächtigung ist bis 31.12.2020 befristet.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!