vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 22 Abs 1 GmbHG – Pflicht zur Führung eines internen Kontrollsystems

Tax Compliance und Steuerliches RisikomanagementAufsatzPaul SchörghoferZSS 2020, 80 Heft 1 v. 5.3.2020

Nach § 22 Abs 1 GmbHG ist der Geschäftsführer einer GmbH zur Führung eines internen Kon­trollsystems (IKS) verpflichtet. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die Bestimmung und beschäftigt sich insbesondere mit der Frage, ob § 22 Abs 1 GmbHG auch eine Pflicht zur Etablierung eines Steuerkontrollsystems, also eines IKS für steuerliche Zwecke, umfasst.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte