Wird eine Beschwerde ohne Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung dem Verwaltungsgericht vorgelegt, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind, ist das Gericht nicht zuständig. Das Jahressteuergesetz 2018 brachte in dieser Hinsicht eine Klarstellung. Aus Judikatur und Literatur ergibt sich, wie in einem solchen Fall vorzugehen ist, wenn ein Finanzamt oder ein Verwaltungsgericht seine Zuständigkeit zu Unrecht verneint oder seine Zuständigkeit zu Unrecht wahrnimmt.