vorheriges Dokument
nächstes Dokument

DAC 6-Richtlinie: Meldepflichtige Gestaltungen gemäß § 4 ff EU-MPfG

Schwerpunkt: Offenlegung und MeldepflichtAufsätzeChristoph SchimmerZSS 2020, 29 Heft 1 v. 5.3.2020

Am 19.09.2019 wurde im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes 2020 das EU-Meldepflichtgesetz („EU-MPfG“)11Bundesgesetz über den verpflichtenden automatischen Informationsaustausch über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen im Bereich der Besteuerung, BGBl I 2019/91. vom Nationalrat beschlossen. Das EU-MPfG verpflichtet in erster Linie sogenannte „Intermediäre“ bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen an das Finanzamt zu melden. Gegenstand des vorliegenden Beitrages ist die sachliche Meldepflicht des EU-MPfG und somit die Frage, welche Kriterien grenzüberschreitende Gestaltungen erfüllen müssen, damit sie der Meldepflicht unterliegen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte