Das EU-Meldepflichtgesetz (EU-MPfG)1 regelt die österreichische Umsetzung der DAC 62 und sieht eine Meldepflicht für potenziell aggressive Steuerplanungsgestaltungen sowie deren automatischen Informationsaustausch innerhalb der Europäischen Union vor. Die Pflicht zur Meldung obliegt primär den sogenannten Intermediären. In bestimmten Fällen geht die Meldeverpflichtung jedoch auch auf den Steuerpflichtigen über. Das EU-MPfG wird mit 1.7.2020 in Kraft treten. Dieser Beitrag soll einen Überblick über das Verfahren rund um die neuen Meldepflichten bieten sowie auf spezifische Pflichten der Intermediäre und Steuerpflichtigen hinweisen.3