Der in den letzten Jahren unschwer zu beobachtende Trend zur Transparenz in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten hat den Rechtsanwendern eine Reihe neuer Gesetze und Begrifflichkeiten beschert. Wer hätte vor ein paar Jahren noch mit den Abkürzungen GMSG, KapMeldeG, WiEReG, DAC 6 oder den Begriffen „subsidiäre Meldung“, „Kapitalabflussmeldung“, „(Hilfs-)Intermediär“ (jeder von Ihnen kann die Liste für sich selbst gerne erweitern) etwas anzufangen gewusst? Den neuen Regelungen ist gemeinsam, dass den verschiedenen Teilnehmern im Wirtschaftsleben Pflichten auferlegt wurden, bestimmte Informationen zu melden oder Sachverhalte offenzulegen. Dies haben wir zum Anlass genommen, uns im Schwerpunkt unseres ersten Heftes im Jahr 2020 den „Offenlegungs- und Meldepflichten“ zu widmen.