Der abgabenrechtlichen Verantwortung von Leitungsorganen ausländischer Rechtsträger wurde – trotz nicht zu unterschätzender praktischer Bedeutung – bisher vergleichsweise wenig Aufmerksamkeit entgegengebracht.1 Dieser Beitrag setzt sich zum Ziel, ausgewählte abgabenrechtliche und finanzstrafrechtliche Aspekte näher zu beleuchten.