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Die Entdeckung eines Finanzvergehens als Strafbarkeitsvoraussetzung nach dem FinStrG

FinanzstrafrechtKornelia Wittmann , Nicolas WolskiZSS 2019, 48 Heft 1 v. 25.9.2019

§ 5 Abs 2 Satz 2 Fall 1 FinStrG erweitert den örtlichen Anwendungsbereich des FinStrG indem er fingiert, dass ein Finanzvergehen, das nicht im Inland aber im Zollgebiet der Europäischen Union begangen und im Inland entdeckt wurde, iSd § 5 Abs 1 FinStrG als im Inland begangen gilt.

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