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Das EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz zur Umsetzung der EU-Streitbeilegungsrichtlinie

Schwerpunkt: EU-BesteuerungsstreitbeilegungsgesetzAufsätzePia SpanblöchlZSS 2019, 5 Heft 1 v. 25.9.2019

Am 22.7.2019 wurden das EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz (EU-BStbG) sowie die dazu gehörigen Anpassungen der Bundesabgabenordnung (BAO) und des Bundesfinanzgerichtsgesetzes (BFGG) kundgemacht.11Das EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz (EU-BStbG) wurde in Artikel 1 des EU-Finanz-Anpassungsgesetzes 2019 – EU-FinAnpG 2019, BGBl I Nr 62/2019, kundgemacht. Die Bestimmungen der BAO bzw des BFGG wurden in Artikel 3 bzw 5 des EU-FinAnpG 2019 kundgemacht. Mit diesem Gesetzespaket soll die EU-Streitbeilegungsrichtlinie22Richtlinie (EU) 2017/1852 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union, ABl L 2017/265, 1 (im Folgenden mit „EU-Streitbeilegungsrichtlinie“ abgekürzt). in österreichisches Recht umgesetzt werden. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die legistische Umsetzung.

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