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Verlust des Unterhaltsanspruchs wegen Rechtsmissbrauchs

FAMILIENRECHTZRInfo 2004/158 Heft 8 v. 13.5.2004

( § 94 Abs 2 ABGB ) Auch eine besonders schwere Eheverfehlung (Ehebruch) eines Ehegatten macht sein Unterhaltsbegehren nicht rechtsmissbräuchlich, wenn die Ehe im Tatzeitpunkt aufgrund schwerwiegender Ehewidrigkeiten des unterhaltspflichtigen Ehegatten bereits zerrüttet war.

OGH 10.02.2004, 1 Ob 306/03m

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