( § 140 ABGB ) Es gibt keinen allgemeinen, für jeden Fall geltenden Unterhaltsstopp („Luxusgrenze“), zB in Höhe des zweieinhalbfachen Regelbedarfs. Welche Unterhaltshöhe zur Vermeidung einer pädagogisch schädlichen Überalimentierung des Kindes nicht überschritten werden darf, ist vielmehr im Einzelfall zu ermitteln.
OGH 04.10.2004, 2 Ob 209/04f