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Kein allgemeiner Unterhaltsstopp

FAMILIENRECHTZRInfo 2004/456 Heft 21 v. 2.12.2004

( § 140 ABGB ) Es gibt keinen allgemeinen, für jeden Fall geltenden Unterhaltsstopp („Luxusgrenze“), zB in Höhe des zweieinhalbfachen Regelbedarfs. Welche Unterhaltshöhe zur Vermeidung einer pädagogisch schädlichen Überalimentierung des Kindes nicht überschritten werden darf, ist vielmehr im Einzelfall zu ermitteln.

OGH 04.10.2004, 2 Ob 209/04f

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