vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einsetzung einer bei Erbanfall noch nicht gezeugten Person als Erbin

ERBRECHTZRInfo 2004/369 Heft 17 v. 7.10.2004

( § 536 ABGB , § 707 ABGB ) Die Einsetzung einer im Zeitpunkt des Todes des Erblassers noch nicht gezeugten Person als Erbin wird in eine fideikommissarische Substitution unter der aufschiebenden Bedingung der Lebendgeburt umgedeutet, soweit diese nach § 612 ABGB zulässig ist. Bis zum Eintritt der Bedingung finden die Regeln der konstruktiven (stillschweigenden) Nacherbfolge des § 707 ABGB Anwendung; die gesetzlichen Erben werden als Vorerben behandelt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!