vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vorratspfändung - Zahlungsrückstand im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Exekutionsantrag

EXEKUTIONSRECHTZRInfo 2004/218 Heft 10 v. 9.6.2004

( § 35 EO , § 291c EO ) Die Exekution zur Hereinbringung von wiederkehrenden, künftig fällig werdenden Leistungen (Vorratspfändung; hier: wegen Unterhaltsforderungen) darf nur gemeinsam mit der Exekution wegen eines bereits fälligen Anspruchs dieser Art bewilligt werden, was voraussetzt, dass im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Exekutionsantrag noch ein bereits fälliger Anspruch ungetilgt aushaftet.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!