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Anrechnung der Familienbeihilfe auf den Unterhalt - „Luxusgrenze“

FAMILIENRECHTZRInfo 2003/004 Heft 1 v. 23.1.2003

( § 140 ABGB , § 12a FLAG ) Auch ein Geldunterhaltsanspruch eines Kindes, der nicht nach der Prozentsatzmethode, sondern aufgrund der „Luxusgrenze“ (2,5-facher Regelbedarf) festgesetzt wurde, ist um jenen Betrag der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrags zu vermindern, der die steuerliche Entlastung des Geldunterhaltspflichtigen bezweckt.

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