Die Privatautonomie ist ein Grundpfeiler der österreichischen Rechtsordnung und beschreibt in ihrem Kern das Recht, Verträge mit beliebigem Inhalt abzuschließen. Dabei liegt es auch im Belieben der Vertragsparteien, ob überhaupt ein Vertrag abgeschlossen werden soll. Nur in Ausnahmefällen gibt es einen Kontrahierungszwang (Vertragsabschlusszwang), der insb bei grundlegenden Leistungen, auf die jeder angewiesen ist (bspw Strom und Gas), besteht.

