Deskriptoren: flächenmäßige Ausnutzbarkeit; Bauplatz; bebaubare Fläche.
§ 5 Abs 4 lit d Wr BauO, § 76 Abs 10 Wr BauO
Die jeweiligen prozentmäßigen Beschränkungen sind (sofern nicht ausdrücklich Anderes festgelegt ist) auf die betroffenen Bauplatzteile nach dem Verhältnis ihrer Größe zur gesamten Bauplatzfläche aufzuteilen.

