Die Zivilprozessordnung (ZPO) sieht im streitigen Verfahren Möglichkeiten vor, auch den Prozessgegner zur Mitwirkung zu bewegen, die im Folgenden überblicksartig dargestellt werden sollen:
Die Zivilprozessordnung (ZPO) sieht im streitigen Verfahren Möglichkeiten vor, auch den Prozessgegner zur Mitwirkung zu bewegen, die im Folgenden überblicksartig dargestellt werden sollen: