Leidet ein Schriftsatz, der bei Gericht eingebracht oder vorgelegt wird, an einem Formgebrechen oder an einem inhaltlichen Mangel, so hat das Gericht einen Verbesserungsauftrag zu erteilen. Dabei ist aber nicht jeder Mangel verbesserungsfähig.
Leidet ein Schriftsatz, der bei Gericht eingebracht oder vorgelegt wird, an einem Formgebrechen oder an einem inhaltlichen Mangel, so hat das Gericht einen Verbesserungsauftrag zu erteilen. Dabei ist aber nicht jeder Mangel verbesserungsfähig.