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Der Bauherr kann nicht (ohne weiteres) über den Generalunternehmer hinweg von dessen Subunternehmer Schadenersatz fordern

JudikaturHermann WenuschZRB 2022, 144 Heft 4 v. 30.12.2022

Deskriptoren: Gehilfenhaftung; Sprungregress; Erfüllungsgehilfenkette; Subunternehmer; Schadenersatz.

§ 896 ABGB, § 1313 ABGB

Liegen drei Vertragsbeziehungen vor (1. Besteller–Klägerin, 2. Klägerin–Subunternehmer, 3. Subunternehmer–Beklagte) sind diese strikt voneinander zu trennen.

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