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Ist das Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) auch auf (zumindest manche) Bauwerkverträge anzuwenden?

EditorialHermann WenuschZRB 2022, 101 Heft 4 v. 30.12.2022

Bei unbedarfter Betrachtung lässt der volle Titel „Bundesgesetz über die Gewährleistung bei Verbraucherverträgen über Waren oder digitale Leistungen“ nicht vermuten, dass dieses Gesetz auf Bauwerkverträge anzuwenden ist: Bauleistungen sind schließlich keine Waren – zumindest nicht nach allgemeinem Verständnis.

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