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Der Bauunternehmer muss gegen eine weitere Schlusszahlung nicht neuerlich seinen Vorbehalt erklären, wenn nach dem ersten Vorbehalt vor der weiteren Zahlung Gespräche über die unterschiedlichen Standpunkte geführt wurden

JudikaturHermann WenuschZRB 2022, 93 Heft 3 v. 21.11.2022

Deskriptoren: Bauwerkvertrag; Abrechnung; Vorbehalt; Präklusion; Entgelt.

ÖNORM B2110

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