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Die Form des Garantieabrufs muss pedantisch genau den Garantiebedingungen entsprechen: Mail ≠ Fax

JudikaturHermann WenuschZRB 2022, 51 Heft 2 v. 8.9.2022

Deskriptoren: Bankgarantie; Garantieabruf; Garantiestrenge; Fax.

§ 914 ABGB, § 915 ABGB

Nach der Rechtsprechung hat der Garant vom Begünstigten die strikte, „pedantisch genaue“ Erfüllung aller Anspruchsvoraussetzungen zu verlangen („formelle Garantiestrenge“).

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