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Die Pflicht zur Erkundung, um Verjährung von Schadenersatzforderungen zu vermeiden

JudikaturZRB 2022, 22 Heft 1 v. 12.5.2022

Deskriptoren: Verjährung; Erkundigungsobliegenheit; Kenntnis; Schaden; Schädiger.

§ 1489 ABGB

Die dreijährige Verjährungsfrist des § 1489 ABGB beginnt mit Kenntnis von Schaden und Schädiger.

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