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Einer Hausverwaltung muss auffallen, wenn jahrelang keine Dichtheitsprüfungen nach § 15 (4) WVG vom ursprünglich damit betrauten Installationsunternehmen vorgenommen werden

JudikaturZRB 2021, 155 Heft 4 v. 23.12.2021

Deskriptoren: Schadenersatz; Mitverschulden; Dichtigkeitsbescheinigung.

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