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Ein Pauschalpreisvertrag ist kein Glücksvertrag – der Einwand der laesio enormis durch den Werkunternehmer ist auch nach dem Vertragsrücktritt des Werkbestellers möglich

JudikaturHermann WenuschZRB 2021, 144 Heft 4 v. 23.12.2021

Deskriptoren: Schuldänderung; Novation; laesio enormis; Rücktritt; Glücksvertrag; Pauschalpreisvertrag.

§ 918 ABGB, § 921 ABGB, § 934 ABGB, § 935 ABGB, § 1268 ABGB, § 1376 ABGB, § 1377 ABGB, § 1378 ABGB, § 351 UGB

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