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Ist ein Bauwerkvertrag mit Pauschalpreisvereinbarung ein Glücksvertrag?

EditorialHermann WenuschZRB 2021, 125 Heft 4 v. 23.12.2021

Der Entscheidung OGH 10 Ob 3/21w lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Für bestimmte Bauleistungen wurde ein Pauschalpreis vereinbart. Nachdem der Bauherr wegen Verzugs gemäß § 918 ABGB zurückgetreten war, wendete der Bauunternehmer laesio enormis gemäß § 934 ABGB ein.

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