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Der Bauherr ist nicht verpflichtet eine vereinbarte Vorauszahlung zu leisten, wenn der Unternehmer die vertragskonforme Leistung verweigert

JudikaturHermann WenuschZRB 2021, 108 Heft 3 v. 30.8.2021

Deskriptoren: Leistungsverweigerung; Rücktritt; Erfüllung; Mangel; Verzicht.

§ 918 ABGB

Grundsätzlich steht das Recht auf Vertragsrücktritt nach § 918 ABGB mit der Wirkung der Vertragsaufhebung nur dem vertragstreuen Teil zu.

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