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Der Bauherr kann sich gegenüber geschädigten Arbeitnehmern nicht auf die nur mündlich oder konkludent erfolgte Bestellung eines Baustellenkoordinators berufen

JudikaturHermann WenuschZRB 2021, 75 Heft 2 v. 22.7.2021

Deskriptoren: Arbeitsunfall; Baustellenkoordination.

BauKG

Die früher auf die Fürsorgepflicht des Werkbestellers nach § 1169 ABGB gestützte Koordinationspflicht des Bauherrn wird im Regelungsbereich des BauKG durch dieses als Schutzgesetz konkretisiert. Das BauKG verdrängt insofern als lex specialis den bisherigen Ansatz nach § 1169 ABGB.

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