Deskriptoren: Arbeitsunfall; Baustellenkoordination.
BauKG
Die früher auf die Fürsorgepflicht des Werkbestellers nach § 1169 ABGB gestützte Koordinationspflicht des Bauherrn wird im Regelungsbereich des BauKG durch dieses als Schutzgesetz konkretisiert. Das BauKG verdrängt insofern als lex specialis den bisherigen Ansatz nach § 1169 ABGB.