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§ 1170b ABGB und die Modalverben

EditorialZRB 2021, 1 Heft 1 v. 15.3.2021

Oder: Die Krux mit „können“ und „dürfen“

In OGH 6 Ob 113/20s ist es um folgenden Sachverhalt gegangen: Bei einem aus drei Abschnitten bestehenden Bauvorhaben hat der Bauunternehmer eine Sicherstellung gemäß § 1170b ABGB begehrt, nachdem es beim ersten Bauabschnitt zu verzögerten Zahlungen des Bauherrn gekommen ist. Der Bauherr hat als Sicherstellung eine Bankgarantie beigebracht.

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