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Schaden = Schaden

EditorialHermann WenuschZRB 2020, 113 Heft 4 v. 15.11.2020

Die Vorgeschichte stark vereinfacht und gekürzt: Hersteller von Aufzügen haben ein Kartell gebildet und wurden vom Kartellgericht zu Geldbußen verurteilt. Ein österreichisches Bundesland hat die Kartellanten daraufhin auf Schadenersatz geklagt: Auf der Grundlage von gesetzlichen Wohnbauförderbestimmungen seien einer Vielzahl von Personen für die Durchführung von Bauprojekten Förderdarlehen im Ausmaß eines bestimmten Prozentsatzes der Gesamtbaukosten gewährt worden. Damit seien auch die für den Einbau von Aufzügen bezahlten Kosten gefördert worden. Durch die aufgrund der Kartellabsprache überhöhten Preise sei daher die Förderung höher als ohne die Kartellabsprache gewesen. Hätte es das Kartell nicht gegeben, wären geringere Darlehen ausbezahlt worden. Den Differenzbetrag hätte das betreffende Bundesland als Fördergeber zum durchschnittlichen Zinssatz von Bundesanleihen anlegen können – die entgangenen Zinsen seien Schaden.

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