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Das Neuerungsverbot und die richterliche Anleitungspflicht

PraktischesBau(Rechts)LexikonManuel HolzmeierZRB 2020, IX Heft 2 v. 15.6.2020

Gegen zivilgerichtliche Entscheidungen können Rechtsmittel erhoben werden: Gegen Urteile kann mit Berufung vorgegangen werden, gegen Beschlüsse mit Rekurs.

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