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Die Bau-ARGE als Verbraucher?

AufsätzeMathias WalchZRB 2020, 49 Heft 2 v. 15.6.2020

Nach hA ist eine Bau-ARGE nicht unternehmerisch tätig. Dies wirft die Frage auf, ob die Bau-ARGE als Verbraucher zu qualifizieren ist. Der Beitrag zeigt auf, dass dies bei einer Bau-ARGE in der Rechtsform einer GesbR nicht der Fall ist. Besonderheiten sind zu berücksichtigen, wenn ausnahmsweise ein Verbraucher an der Bau-ARGE beteiligt ist oder die Bau-ARGE als Offene Gesellschaft firmiert.

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