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Sicherstellung im Rahmen einer Bau-ARGE

AufsätzePhilipp SetzZRB 2019, 115 Heft 4 v. 15.11.2019

Nicht selten werden Bauprojekte von mehreren Unternehmern gemeinsam ausgeführt, die sich zu einer Bau-ARGE zusammenschließen. Seit dem Inkrafttreten des HaRÄG 2005 besteht ein „Sicherstellungsanspruch“ zugunsten von Bauunternehmern (§ 1170b ABGB), welcher die Insolvenzrisiken im Bau- und Baunebengewerbe verringern soll. Der folgende Beitrag befasst sich einerseits mit dem Sicherstellungsanspruch einer Bau-ARGE, andererseits wird auch beleuchtet, ob den Gesellschaftern der ARGE ein Sicherstellungsanspruch zugutekommt.

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