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Der Anspruch auf Sicherstellung gemäß § 1170b ABGB entsteht unabhängig von der Erbringung von Vorleistungen im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses

JudikaturHermann WenuschZRB 2019, 19 Heft 1 v. 1.3.2019

Deskriptoren: Sicherstellung bei Bauverträgen.

§ 1170b ABGB

Trotz Fehlens einer ausdrücklichen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu einer konkreten Fallgestaltung liegt dann keine erhebliche Rechtsfrage vor, wenn das Gesetz selbst eine klare, das heißt eindeutige Regelung trifft.

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