vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1170b ABGB: Der Finanzierungsnachweis der finanzierenden Bank ersetzt die Sicherstellung nicht

JudikaturZRB 2018, 109 Heft 3 v. 1.9.2018

Deskriptoren: Sicherstellung bei Bauverträgen.

§ 1170b ABGB

Die Obliegenheit des Werkbestellers, auf Verlangen des Unternehmers eine Sicherstellung zu geben, wird mit dem Vertragsabschluss begründet und besteht bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte