Deskriptoren: Entsendung; Verfahrenskosten bei Klagseinschränkung durch die BUAK.
§ 33h Abs 2 BUAG
Die Bestimmung des § 33h Abs 2 BUAG ist auch bei einer unterlassenen Folgemeldung des Arbeitgebers, die im gerichtlichen Verfahren zu einer Klagseinschränkung führt, anzuwenden.