Der OGH hat kürzlich die schadenersatzrechtliche Haftung des gewerberechtlichen Geschäftsführers für Schäden, die aus einer Überschreitung der Gewerbeberechtigung herrühren, bejaht. Die Entscheidung wurde in der Literatur kontrovers diskutiert.1 Im Folgenden sollen Fragen, die sich auch für andere Sachverhaltskonstellationen aus dieser Rechtsansicht ergeben, beleuchtet werden.