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Die Verantwortlichkeit des gewerberechtlichen Geschäftsführers unter Berücksichtigung der jüngsten OGH-Judikatur

AufsätzeChristoph WiesingerZRB 2018, 91 Heft 3 v. 1.9.2018

Der OGH hat kürzlich die schadenersatzrechtliche Haftung des gewerberechtlichen Geschäftsführers für Schäden, die aus einer Überschreitung der Gewerbeberechtigung herrühren, bejaht. Die Entscheidung wurde in der Literatur kontrovers diskutiert.11Zust Wagner, Die Haftung des gewerberechtlichen Geschäftsführers Dritten gegenüber, RdU-UT 2018/8, 26; Fössl/Rebisant, Haftung des gewerberechtlichen Geschäftsführers und Mitverschulden bei Verletzung der Warnpflicht, ZRB 2018, 63 (73); krit: J. Reich-Rohrwig, Außenhaftung des gewerberechtlichen Geschäftsführers – § 39 Abs 1 GewO ist Schutzgesetz, ecolex 2018/71, 153 (Anm zu OGH 28.9.2017, 8 Ob 57/17s); Handig, Mit einem Hang rutscht der gewerberechtliche Geschäftsführer in die Haftung, ecolex 2018, 307; Wenusch, Haftung des gewerberechtlichen Geschäftsführers und Mitverschulden bei Verletzung der Warnpflicht, ZRB 2018, 63 (71); Ortner/Cetin, Haftung des gewerberechtlichen Geschäftsführers gegenüber Dritten (Teil I), ecolex 2018, 614. Im Folgenden sollen Fragen, die sich auch für andere Sachverhaltskonstellationen aus dieser Rechtsansicht ergeben, beleuchtet werden.

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