Grundsätzlich darf sich niemand eigenmächtig in die Geschäfte eines anderen (des Geschäftsherrn) einmischen, weil das der Privatautonomie widerspräche. Wer fremde Geschäfte führen möchte, braucht also die Einwilligung des Geschäftsherrn.
Grundsätzlich darf sich niemand eigenmächtig in die Geschäfte eines anderen (des Geschäftsherrn) einmischen, weil das der Privatautonomie widerspräche. Wer fremde Geschäfte führen möchte, braucht also die Einwilligung des Geschäftsherrn.